img 1393Am Montag, 20. August, wird um 14.30 Uhr eine dreistöckige Torte angeschnitten, später wird im Garten eine Rose gepflanzt, die die Dankbarkeit gegenüber der Stifterin ebenso symbolisieren möchte wie das Bemühen ihr Vermächtnis weiter blühen zu lassen, verrät Fördervereinsvorsitzende Gitta Biedermann. Um 16 Uhr findet in der Kapelle des Hauses ein Gedenkgottesdienst statt, der Margaretha Vill gewidmet ist und damit ganz ihrer Gesinnung entspricht.

Denn in ihrem Testament, das sie am 21. August 1861 unterzeichnete und das mit ihrem Tod im Jahre 1862 in Kraft trat, findet sich folgende Passage: „Die Pfründner (die Bewohner des Altenheims) sind verpflichtet, täglich für die Stifter und deren beiderseitige Verwandtschaft zwei Rosenkränze und die heiligen fünf Wunden zu beten – wer verhindert isst, muss jemand für sich stellen –, auch müssen sie allen für mich und meines seligen Mannes Seelenruhe gestifteten Gottesdiensten beiwohnen, auch sonst den Gottesdienst fleißig besuchen.“

Schon Margarethas Mann Alois Vill hatte sich um die Armen und Alten Bad Neustadts verdient gemacht. Er war Gastwirt, Landtagsabgeordneter und gehörte dem sogenannten Armenpflegschaftsrat an. 1500 Gulden vermachte er einer Armenstiftung. Da das Ehepaar Vill keine Kinder hatte, zeigte sich die Witwe Margaretha noch um einiges großzügiger als ihr Mann. Sie hinterließ ihr gesamtes „Mobiliar- und Immobiliarvermögen“ (das Haus Schuhgasse 186 mit Garten und Nebengebäuden und 100 000 Gulden) der Armenpflege der Stadt Neustadt für die Vill'sche Armenstiftung.

Für eine solche „Pfründnerwohnung“ hatte Margaretha Vill klare Vorstellungen: „Der Zweck der Stiftung ist, armen, alten Personen katholischer Religion eine entsprechende sorgenfreie Existenz zu sichern.“ Vorrangig aufgenommen werden durften Neustädter, zu zehn Neustädtern konnten sich dann zwei Pfründner aus Neuhaus gesellen. Erst wenn dieser Schlüssel erfüllt war, hätten noch zwei Personen aus Brendlorenzen einen Anspruch gehabt. Weiter heißt es im Testament: „Für die Pfründner wird ein männliches und ein weibliches Kranken- und ein gemeinschaftliches Conventszimmer eingerichtet und geheizt, die Schlafzimmer bleiben ungeheizt, für Bett und Mobiliar hat jeder selbst zu sorgen.“ Außerdem: „Für Verköstigung sollen nie Naturalien gegeben werden, sondern für jeden Pfründner täglich 15 Kreuzer bar nach Ablauf eines Monats, wovon er seine Bedürfnisse bestreitet.“ Bei allem Respekt vor Margaretha Vill scheint es bei diesen strengen Regeln durchaus von Vorteil zu sein, erst nach 150 Jahren von ihrer Stiftung profitieren zu dürfen.

Auch andere Generationen haben ihre Verehrung für die Stifterin ausgedrückt. So findet sich auf dem Stadtfriedhof ein Kreuz mit der Inschrift: „Der Gründerin der Villschen Armenstiftung Margaretha Vill – 1793-1862 – errichtet von der dankbaren Stadt Neustadt, 1932“.

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